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Gemeindeordnung – Beschluss an der Bürgerversammlung

Eine regelmässige Prüfung der Gemeindeordnung mit entsprechender Aktualisierung ist Aufgabe des Schulrates. An der Sitzung vom 17. Januar 2024 wurde die überarbeitete Gemeindeordnung vom Schulrat erlassen. Eine Änderung der Gemeindeordnung unterliegt der Bürgerversammlung: Kompetenzen der Bürgerschaft Art. 22, Abs. 3 lit. a des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 7 lit. a der Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde.

Änderungen
Die wichtigste Änderung der Gemeindeordnung betrifft Art. 12: Die Unterlagen für die Bürgerversammlung werden jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger auf Verlangen zugestellt.
Somit schonen wir Ressourcen und reduzieren Kosten.

Auflage
Die Gemeindeordnung kann ab sofort bis zur Bürgerversammlung vom 18. März 2024 hier heruntergeladen, im Büro Schulverwaltung OZ Thurzelg eingesehen oder dort bestellt werden (sekretariat@thurzelg.ch).