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Ausgangslage MZH

Die ausserschulische Mehrzwecknutzung der Doppelturnhalle des Oberstufenzentrums durch Vereine und Organisationen aus Oberbüren-Niederwil-Sonnental ist Sache der Politischen Gemeinde Oberbüren und demzufolge auf Antrag des Gemeinderates durch Sie zu beschliessen. Die Mehrkosten für die Mehrzwecknutzung der Doppelturnhalle sind im Rahmen des indirekten Finanzausgleiches bei der Oberstufenschulgemeinde nicht anrechenbar.

Im Wettbewerbsprogramm für das Oberstufenzentrum "Thurzelg" vom 11. August 1999 war im Raumprogramm eine Doppelturnhalle 22x44x7m mit den dazu notwendigen Nebenräumen, einfache Zuschauermöglichkeit (z.B. auf Garderobengängen) enthalten. Die sich in der Folge im Auftrage des Gemeinderates aus Vereinsvertretern aus der ganzen Gemeinde zusammengesetzte "Saalbaukommission Oberstufenzentrum Thurzelg" hat am 26. Oktober 1999 ihren Antrag über die Mehrzwecknutzung der im Oberstufenzentrum vorgesehenen Doppelturnhalle unterbreitet. Darin wird dem Gemeinderat beantragt, der Bürgerversammlung einen Kredit für die Projektierung der Mehrzwecknutzung inklusive Bau einer festen Bühne zu beantragen. Gleichzeitig hat sich auch der Primarschulrat Oberbüren für eine Mehrfachnutzung der künftigen Doppelturnhalle und gegen eine Gesamtsanierung des bestehenden Schulhaussaales ausgesprochen. Gestützt auf diese Sachlage haben die Stimmbürger anlässlich der Bürgerversammlung vom 20. März 2000 einem entsprechenden Projektierungskredit von Fr. 79'000.-- zugestimmt.

Am 22. September 2000 hat das Architekturbüro Staufer + Hasler, dipl. Architekten BSA/SIA, Frauenfeld, dem Gemeinderat das Projekt und den Kostenvoranschlag für die Mehrzwecknutzung der Doppelturnhalle mit Bühne eingereicht. Der Gemeinderat und die Saalbaukommission haben in der Folge das Projekt und den Kostenvoranschlag eingehend geprüft und bei den Betriebseinrichtungen redimensioniert. Das heute vorliegende Projekt gewährleistet einen guten Betrieb des Mehrzwecksaales.

Der Betrieb des Mehrzwecksaales liegt in der Verantwortung der Politischen Gemeinde. Eine speziell dafür einzusetzende Betriebskommission wird gestützt auf ein zu erlassendes Betriebsreglement die Koordination und Aufsicht über den Saalbetrieb übenehmen.