Zielsetzungen des
Schulrates vom 5. Mai 2001
1 . Im Oberstufenzentrum Thurzelg wird für Oberbüren, Niederwil und Niederbüren die Beschulung der Oberstufenschüler sichergestellt.
2. Die angeschlossenen Gemeinden sind im Schulrat vertreten. Dieser macht sich zur Aufgabe, die Bedürfnisse derselben angemessen zu berücksichtigen.
3. Das Oberstufenzentrum Thurzelg will eine qualitativ hochstehende schulische Ausbildung sowie eine Entwicklung des Jugendlichen hin zum verantwortungsbewussten und selbstständigen jungen Menschen ermöglichen.
4. Der Schulrat sorgt für eine moderne und zeitgemässe Infrastruktur für das neue Oberstufenzentrum Thurzelg
und verpflichtet dafür ein qualifiziertes und engagiertes Lehrerteam.
5. Das Oberstufenzentrum Thurzelg ist offen für Neues und engagiert sich aktiv für einen zukunftsgerichteten und kontinuierlichen Schulentwicklungsprozess.
6. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich als Geleitete Schule mit einer Schulleitung und in
Eigenverantwortlichkeit selbst organisieren. Ein pädagogisches Leitbild, welches vom ganzen Lehrkörper getragen wird, soll durch die Schulleitung baldmöglichst
erarbeitet werden.
7. Der Schulrat beabsichtigt, möglichst viele Aufgaben des operativen Schulalltages, inklusive der entsprechenden Verantwortung und der notwendigen Kompetenzen, an die Schulleitung zu delegieren. Das Schulsekretariat unterstützt die Schulleitung in administrativen Belangen.
8. Das Oberstufenzentrum Thurzelg soll zu einem Ort der Begegnung und des Miteinanderlernens werden. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern und Schulbehörden begegnen sich hier in gegenseitiger Wertschätzung und arbeiten gemeinsam am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Schule.
9. Der Schulrat erwartet, dass die Lehrkräfte sich im Rahmen ihres Berufsauftrages umfassend engagieren. Seinerseits erachtet er es als seine Pflicht, das Lehrerteam in dessen Bemühungen um eine gute Schule und in der Förderung des einzelnen Kindes zu unterstützen. Die Eltern sind als Erziehungsverantwortliche in diesen Prozess zu integrieren.
10. Der Schulrat sorgt mit entsprechenden Massnahmen und Mitteln, dass Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten in ihrer angestammten Klasse verbleiben können (integrative Schulung).
11. Der Schulrat legt Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation in der Schule und gegenüber Eltern und Bürgern.
12. Der Schulrat ist sich auch bewusst, dass die vorhandenen finanziellen Mittel zielgerichtet und verantwortungsvoll einzusetzen sind.
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