Ausleihbedingungen
Benutzerkreis
Unsere Schul- und Gemeindebibliothek im OZ Thurzelg steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Oberbüren und Niederbüren sowie der Umgebung zur Verfügung.Angebot
Folgende Medien können ausgeliehen werden:
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Alle Medien können Sie in den Gestellen suchen oder mit einem einfachen EDV-Suchprogramm finden. Die Bibliothekarinnen helfen Ihnen gerne dabei.
Unser gesamtes Medienangebot und die aktuellsten Neuheiten sind jederzeit auf unserem Online-Katalog, bequem von zu Hause oder unterwegs aus, abrufbar. Verlängerungen und Reservationen können Sie direkt auf Ihrem Konto online ausführen.
Mit einem gültigen Benutzerausweis unserer Bibliothek können auch digitale Medien auf www.dibiost.ch ausgeliehen werden.
Informieren Sie sich bei uns. Wir helfen gerne weiter.
Gebühren
Abonnements-Preise | |
Jahresabonnement für Familien | Fr. 50.— |
Jahresabonnement für Erwachsene | Fr. 35.— |
Jahresabonnement für Jugendliche (bis 18 J.) | Fr. 10.— |
Schüler der Schulgemeinde Oberbüren | gratis |
Ohne Abonnement | |
Einzelausleihe, pro Medium | Fr. 3.— |
Mahnungen
Wird eine Ausleihe nicht termingerecht zurückgegeben wird kostenpflichtig gemahnt:1. Mahnung nach 10 Tagen | Fr. 4.— |
2. Mahnung nach weiteren 7 Tagen | Fr. 8.— |
3. Mahnung nach weiteren 7 Tagen | Fr. 12.— |
Kosten für weitere Umtriebe werden verrechnet. |
Ersatzausweise
Bei Verlust oder Beschädigung Fr. 5.— |
Ausleihe: Anzahl Medien
Pro Mitglied können bis zu 8 Medien ausgeliehen werdenAusleihfristen
Bücher, Comics, Zeitschriften, CDs, Kassetten, Hörbücher, Tonie-Hörfiguren, DVDs | 4 Wochen |
Saison-Medien | 2 Wochen |
Das Rückgabe-Datum ist auf dem Medium vermerkt. |
Verlängerungen
Die Ausleihdauer kann vor Ablauf der Rückgabefrist gratis verlängert werden (auch telefonisch oder über den Online-Katalog), sofern keine Reservation vorliegt.Reservationen
Alle Medien können gratis reserviert werden. Sobald das Medium zur Verfügung steht, wird man per E-Mail oder telefonisch informiert. Ab diesem Zeitpunkt wird das reservierte Medium 2 Woche zurückbehalten.Schadenersatz
Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien stellt die Bibliotheksleitung den entstandenen Schaden, dem Alter entsprechend bis zum Neupreis, plus 5 Franken Bearbeitungsgebühr dem Benutzer oder der Benutzerin in Rechnung.Urheberrechtliche Grundsätze müssen eingehalten werden.
Mehrmalige Verletzung der Benutzungsordnung hat Massnahmen zur Folge.
Mehrmalige Verletzung der Benutzungsordnung hat Massnahmen zur Folge.