Oberstufenschulgemeinde Oberbüren - Niederwil - Niederbüren

 

Merkblatt und Pflichtenheft Sicherheit     Rev. 3.3.2005/kn

 

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Ein unterschriebenes Exemplar ist dem Hauswart spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung anlässlich der Detailbesprechung zu übergeben.

 

1.      Allgemeines

Veranstalter in der MZA-Thurzelg tragen die Verantwortung für die Einhaltung der nachstehenden Vorschriften, den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (z.B. Schall- und Laserverordnung, Alkoholgesetz etc.) und vorbeugenden Massnahmen.

Die Veranstalter haben alles zu unternehmen, um die Personensicherheit zu gewährleisten, die Lärmemissionen klein zu halten, die Brandentstehung zu verhindern, Brände zu löschen und Schäden an der MZA-Thurzelg (Mobiliar und Infrastruktur) zu verhindern.

Den Anweisungen des Betriebswartes und der Betriebsverwaltung ist Folge zu leisten.

Das Öffnen und Schliessen der MZA-Thurzelg ist Aufgabe des Veranstalters. Ebenso ist das Einschalten der Beleuchtung (Vordach und des Parkplatz wenn nötig) in der Verantwortung des Veranstalters. Er ist besorgt für einen sparsamen Energieverbrauch.

 

2.      Ausgänge / Fluchtwege / Bankett- und Konzertbestuhlung

Die vorhandenen Ausgänge und Notausgänge erlauben folgende max. Belegungszahlen:

(BB = Bankettbestuhlung, KB = Konzertbestuhlung)

 

         Hallengrössen                                                                                        Personenbelegung

         1 Halle                 (ohne Bühne)                                                            BB 180  /  KB 300

         2 Hallen               (ohne Bühne)                                                            BB 370  /  KB 650

         3 Hallen               (ohne Bühne)                                                            BB 560  /  KB 1000

 

Zu den Ausgängen und Notausgängen sind Hauptverkehrswege zu führen, welche eine minimale Durchgangsbreite von 1.80 m aufweisen. Diese sind jederzeit auf ihre gesamte Länge und Breite freizuhalten. Bei Bankettbestuhlung muss der Abstand zwischen den Tischreihen mindestens 1.40 m betragen. Bei Konzertbestuhlung sind max. 30 Sitzplätze in einer Reihe möglich. Externes Mobiliar (z.B. Tische, Bänke, Stühle etc.) ist nur mit entsprechender Schutzvorrichtung, das heisst mit Kunststoffgleitern, im Saal zu verwenden!

 

3.      Sicherheitsdienst / Ordnung und Sicherheit im und um das gesamte Oberstufenzentrum

Für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit ist der Veranstalter verantwortlich.

Die Betriebskommission bestimmt in Absprache mit den Behörden, bei welchen Veranstaltungen Sicherheitsleute eingesetzt werden müssen. Die Anzahl der Sicherheitsleute hängt von der Art der Veranstaltung ab. Als Richtlinie ist pro 100 Personen eine Sicherheitsperson vorzusehen. Bei grösseren Veranstaltungen müssen Hundeführer eingesetzt werden.

Folgende Aufgaben sind durch die uniformierten und ausgebildeten Sicherheitsleute ( z. B. Securitas, Protectas, Penta etc.) zu erfüllen: 

  • Eingangs-, Personen- und Ausweiskontrolle

  • Kontrolle und Absperrung des Bühnenvorbereiches (z.B. mit Gitter)

  • Rundgänge durch alle öffentlich zugänglichen Räume (Foyer, Gänge, Treppen, Toiletten) und Rundgänge mit Hunden um die Aussenanlage, speziell die Kontrolle von Notausgängen bis zum Ende des Publikumverkehrs (Eigene und Arbeitende)

  • Einschreiten bei Randalismus und Vandalismus. Das Besteigen der Stühle und Tische ist beim saaleigenen Mobiliar nicht erlaubt.

  • Sicherstellung, dass keine Gläser und Glasflaschen von Besuchern ins Freie oder in den Saal  gebracht werden

  • Sicherstellung, dass das bewilligte Veranstaltungsende strikt eingehalten wird

      

Die Instruktion der Sicherheitsleute hat durch den Sicherheitsbeauftragten zu erfolgen.

Es ist namentlich die Person des Sicherheitsdienstes zu benennen, welche nach Weisungen der Betriebskommission die Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und Ruhe überwacht.

 

4.      Brandwachen

Bei Festveranstaltungen ab 500 teilnehmenden Personen muss eine Brandwache/Sicherheitswache durch die Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandwache ist strikte Folge zu leisten. Die Kosten der Brandwache sind von der personellen Stärke der Brandwache und den aufgewendeten Stunden abhängig. Der Aufwand für die Brandwache wird durch das Feuerwehrkommando Oberbüren in Rechnung gestellt.

 

5.      Alkohol-Ausschank

Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den Alkoholausschank und hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das Servierpersonal ist dementsprechend zu informieren. Vorgaben:

An Jugendliche unter 16 Jahren ist der Ausschank alkoholischer Getränke verboten.

An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Spirituosen, keine Alcopops und keine Aperitife abgegeben werden.

 

6.      Parkierung und Verkehrsregelung

Der Nordostbereich der MZA-Thurzelg darf nur für Anlieferungszwecke belegt werden. Vor Beginn der Veranstaltung ist der Platz zu räumen, damit allfällige Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) ungehindert Zutritt haben. Zwischen Schulhaus und MZA ist eine Durchfahrt von mindestens 3,50 m freizuhalten.

Bei Anlässen mit mehr als 500 Personen ist für die Regelung der Parkplatzsuchenden ein ausgebildeter Verkehrsdienst erforderlich!

In der Notzufahrt, vor dem Schulhauseingang im Bereich der Absperrpfosten dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Die Betriebskommission behält sich vor, den Parkplatz für Besucher zu sperren (Parkierung extern, Bedienung mit Klein-Shuttle-Bus)

 

7.      Bühnenanlieferung Nord-Ostseite

Das Befahren des Hartplatzes ist nicht gestattet.

Sollte dies in begründeten Fällen dennoch notwendig sein, muss dies im Voraus mit dem Hauswart vereinbart werden.

 

8.      Dekorationen / Befestigung von Material

Dekorationen aller Art sind mit dem Betriebswart spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung abzusprechen. Für Dekorationen gilt zusätzlich das Merkblatt “Dekorationen in Räumen“ vom Amt für Feuerschutz St.Gallen.

Nägel, Schrauben und Bostitch für die Befestigung von Materialien müssen im Voraus mit dem Betriebswart vereinbart werden.

Die Dekorationen sind dem Feuerschutzamt Oberbüren mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung zur Abnahme anzumelden (Tel. 071 955 90 35).

 

9.      Rauchen / Getränke / Esswaren in der Halle

Bei Anlässen ohne Bestuhlung gilt ein Rauchverbot. Ebenso ist bei solchen Veranstaltungen das Konsumieren von Getränken und Esswaren in der Halle verboten. Diese Bestimmung wird hinfällig, wenn eine geeignete Bodenabdeckung angebracht wird.

 

Bei Konzertbestuhlung gilt ein Rauchverbot. Ebenso ist bei solchen Veranstaltungen das Konsumieren von Getränken und Esswaren in der Halle verboten.

 

10.    Mitgebrachte Gegenstände von Besuchern

Folgende Gegenstände dürfen nicht in die Halle gebracht und benutzt werden:

- Spraydosen, Feuerwerk (z.B. Sprühkerzen), Wurfgegenstände, Wasserpistolen etc.

- Das Abbrennen von Zimmerfeuerwerken jeglicher Art ist bewilligungspflichtig!

 

11.    Lärmemmissionen

Für Discos, Partys etc. können zusätzliche  Lärmschutzmassnahmen durch die Betriebskommission verlangt werden wie:

- Abdecken der Fenster.

- Lüftung nur in den Pausen (ohne Musik) usw.

 

 

Kopien des unterschriebenen Merkblattes/Pflichtenheftes sind an die Sicherheitsleute und das Servierpersonal zu verteilen.