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Die
Schule ist ein Ort des Lernens und des Zusammenlebens. Der Umgang
untereinander und eine gute schulische Atmosphäre basieren auf gemeinsamen
Werten und werden durch klare Normen erleichtert.
Drei Leitgedanken sollen
den Schulalltag prägen:
Alle an der Schule
Beteiligten begegnen sich mit Anstand und Respekt und halten sich an
Regeln.
Unsere Schule soll ein gewaltfreier Raum sein, Gewalt in irgendwelcher
Form hat bei uns keinen Platz.
Die Schülerinnen und Schüler sollen gesund aufwachsen. Wir fördern eine
gesunde Lebensführung.
Massnahmen gegen
Regelverstösse bilden ebenfalls einen Bestandteil unserer Schulkultur.
Leitgedanken
1. Alle an der Schule
Beteiligten begegnen sich mit Anstand und Respekt und halten sich an die
Regeln.
Anständiger und
respektvoller Umgang, Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln sind
eine Grundbedingung für das Zusammenleben. Dies gilt nicht nur für den
Betrieb im Schulhaus, sondern auch auf dem Schulareal und an
Schulanlässen.
Ein ordentlicher
Schulbetrieb bedingt Pünktlichkeit. Während den Lektionen herrscht vor den
Schulzimmern und in den Gängen Ruhe. In den grossen Pausen kontrolliert
die Pausenaufsicht das Schulareal und die nähere Umgebung. Schülerinnen
und Schüler dürfen während den Pausen und Zwischenstunden das Schulareal
ohne Einwilligung einer Lehrkraft nicht verlassen.
Weitere Voraussetzungen
sind Ordnung auf der ganzen Schulanlage und sorgfältiger Umgang mit allen
Materialien und Einrichtungen.
Der Gebrauch von
elektronischen Geräten, Essen und Trinken sind im Schulzimmer nur mit
Genehmigung der Lehrkraft erlaubt.
2. Unsere Schule soll
ein gewaltfreier Raum sein, Gewalt in irgendeiner Form hat bei uns keinen
Platz.
Eine Voraussetzung für
optimales Lernen ist Geborgenheit. Bedrohungen, Streit oder Beleidigungen
beeinträchtigen das Lernen.
Alle Schülerinnen,
Schüler und die Lehrkräfte bemühen sich um eine friedliche Lernatmosphäre.
Probleme in den Klassen werden besprochen und angegangen.
Jede Lehrkraft ist
verpflichtet, auch bei verbalen Übergriffen einzuschreiten. Bei
Uneinsichtigkeit, grösseren Vergehen, Diebstahl, mutwilligen
Beschädigungen, Erpressungen und Gewaltanwendungen informiert die
Klassenlehrkraft die Eltern, die Schulleitung und wenn nötig den Schulrat
und die Polizei. Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind verboten.
3. Die Schülerinnen und
Schüler sollen gesund aufwachsen. Wir fördern eine gesunde Lebensführung.
Unterricht verlangt
Leistung. Nur wer zu sich und seinem Körper Sorge trägt, wächst gesund auf
und kann dadurch die geforderte Leistung erbringen.
Unsere Schule
unterstützt die Eltern in Sachen Gesundheitserziehung. Fächerübergreifend
wird den Schülerinnen und Schülern eine gesunde Lebensführung aufgezeigt.
Rauchen sowie der Konsum
von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und bei schulischen
Anlässen verboten.
Massnahmen gegen
Regelverstösse
Vergehen gegen die
Schulregeln sollen wenn immer möglich durch eine Arbeitsleistung erfolgen.
Geringe Verstösse werden von der Lehrkraft geahndet, grössere Vergehen in
Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung. Geldstrafen sind
verboten.
Prinzipiell gilt die
Disziplinarordnung für die Volksschule (1.10 Art.12).
Die Lehrkraft kann als
Disziplinarmassnahmen verfügen:
zusätzliche Hausaufgaben
oder Arbeit in der Schule ausserhalb der Unterrichtszeit;
Wegweisen aus der
Lektion oder aus der besonderen Veranstaltung;
Ausschluss von einer
besonderen Veranstaltung, die nicht länger als einen Tag dauert;
schriftliche
Beanstandung an die Eltern mit Kopie an den Schulrat. Die Beanstandung
kann mit Zustimmung des Schulrates im Zeugnis angemerkt werden.
Die Klassenlehrkraft
kann verfügen:
Ausschluss vom
Unterricht für den laufenden Tag.
Ausschluss vom
Unterricht bis 3 Tage, längstens bis zum Wochenende.
Der Schulrat kann
verfügen:
Vorgängiger Ausschluss
von einer mehrtägigen besonderen Veranstaltung;
Ausschluss vom
Unterricht bis 3 Wochen (Time out);
Androhung des
Ausschlusses von der Schule;
Ausschluss von der
Schule
Die Eltern werden durch die Lehrkraft über angeordnete Massnahmen
orientiert.
Reparaturen von
mutwilligen Beschädigungen werden von den Schülerinnen oder Schülern
bezahlt.
Zusätzlich erbringt die
Schülerin oder der Schüler eine Arbeitsleistung in der Freizeit.
Kann die Schülerin oder
der Schüler den Schaden selber gutmachen, muss dies in der Freizeit
erfolgen.
Grössere Vergehen oder
wiederholtes Verstossen gegen eine Regel werden mit Arbeitsleistungen in
der Freizeit bestraft.
Bei Verstössen gegen das
Rauch-, Alkohol- und Drogenkonsumverbot wird eine Arbeitsleistung in der
Freizeit verlangt.
In Lagern und besonderen
Unterrichtswochen gilt die Lagerordnung.
> Wegleitung OZ
Thurzelg (PDF, 70 kB)
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