Oberstufenschulgemeinde Oberbüren - Niederwil - Niederbüren

Wegleitung
 

 

 

Die Schule ist ein Ort des Lernens und des Zusammenlebens. Der Umgang untereinander und eine gute schulische Atmosphäre basieren auf gemeinsamen Werten und werden durch klare Normen erleichtert.

Drei Leitgedanken sollen den Schulalltag prägen:

Alle an der Schule Beteiligten begegnen sich mit Anstand und Respekt und halten sich an Regeln.
Unsere Schule soll ein gewaltfreier Raum sein, Gewalt in irgendwelcher Form hat bei uns keinen Platz.
Die Schülerinnen und Schüler sollen gesund aufwachsen. Wir fördern eine gesunde Lebensführung.

Massnahmen gegen Regelverstösse bilden ebenfalls einen Bestandteil unserer Schulkultur.


Leitgedanken

1. Alle an der Schule Beteiligten begegnen sich mit Anstand und Respekt und halten sich an die Regeln.

Anständiger und respektvoller Umgang, Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln sind eine Grundbedingung für das Zusammenleben. Dies gilt nicht nur für den Betrieb im Schulhaus, sondern auch auf dem Schulareal und an Schulanlässen.

Ein ordentlicher Schulbetrieb bedingt Pünktlichkeit. Während den Lektionen herrscht vor den Schulzimmern und in den Gängen Ruhe. In den grossen Pausen kontrolliert die Pausenaufsicht das Schulareal und die nähere Umgebung. Schülerinnen und Schüler dürfen während den Pausen und Zwischenstunden das Schulareal ohne Einwilligung einer Lehrkraft nicht verlassen.

Weitere Voraussetzungen sind Ordnung auf der ganzen Schulanlage und sorgfältiger Umgang mit allen Materialien und Einrichtungen.

Der Gebrauch von elektronischen Geräten, Essen und Trinken sind im Schulzimmer nur mit Genehmigung der Lehrkraft erlaubt.

 

2. Unsere Schule soll ein gewaltfreier Raum sein, Gewalt in irgendeiner Form hat bei uns keinen Platz.

Eine Voraussetzung für optimales Lernen ist Geborgenheit. Bedrohungen, Streit oder Beleidigungen beeinträchtigen das Lernen.

Alle Schülerinnen, Schüler und die Lehrkräfte bemühen sich um eine friedliche Lernatmosphäre. Probleme in den Klassen werden besprochen und angegangen.

Jede Lehrkraft ist verpflichtet, auch bei verbalen Übergriffen einzuschreiten. Bei Uneinsichtigkeit, grösseren Vergehen, Diebstahl, mutwilligen Beschädigungen, Erpressungen und Gewaltanwendungen informiert die Klassenlehrkraft die Eltern, die Schulleitung und wenn nötig den Schulrat und die Polizei. Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind verboten.

 

3. Die Schülerinnen und Schüler sollen gesund aufwachsen. Wir fördern eine gesunde Lebensführung.

Unterricht verlangt Leistung. Nur wer zu sich und seinem Körper Sorge trägt, wächst gesund auf und kann dadurch die geforderte Leistung erbringen.

Unsere Schule unterstützt die Eltern in Sachen Gesundheitserziehung. Fächerübergreifend wird den Schülerinnen und Schülern eine gesunde Lebensführung aufgezeigt.

Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und bei schulischen Anlässen verboten.

Massnahmen gegen Regelverstösse

 

Vergehen gegen die Schulregeln sollen wenn immer möglich durch eine Arbeitsleistung erfolgen. Geringe Verstösse werden von der Lehrkraft geahndet, grössere Vergehen in Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung. Geldstrafen sind verboten.

Prinzipiell gilt die Disziplinarordnung für die Volksschule (1.10 Art.12).

Die Lehrkraft kann als Disziplinarmassnahmen verfügen:

zusätzliche Hausaufgaben oder Arbeit in der Schule ausserhalb der Unterrichtszeit;

Wegweisen aus der Lektion oder aus der besonderen Veranstaltung;

Ausschluss von einer besonderen Veranstaltung, die nicht länger als einen Tag dauert;

schriftliche Beanstandung an die Eltern mit Kopie an den Schulrat. Die Beanstandung kann mit Zustimmung des Schulrates im Zeugnis angemerkt werden.

Die Klassenlehrkraft kann verfügen:

Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Tag.

Ausschluss vom Unterricht bis 3 Tage, längstens bis zum Wochenende.

Der Schulrat kann verfügen:

Vorgängiger Ausschluss von einer mehrtägigen besonderen Veranstaltung;

Ausschluss vom Unterricht bis 3 Wochen (Time out);

Androhung des Ausschlusses von der Schule;

Ausschluss von der Schule


Die Eltern werden durch die Lehrkraft über angeordnete Massnahmen orientiert.

 

Reparaturen von mutwilligen Beschädigungen werden von den Schülerinnen oder Schülern bezahlt.

Zusätzlich erbringt die Schülerin oder der Schüler eine Arbeitsleistung in der Freizeit.

Kann die Schülerin oder der Schüler den Schaden selber gutmachen, muss dies in der Freizeit erfolgen.

Grössere Vergehen oder wiederholtes Verstossen gegen eine Regel werden mit Arbeitsleistungen in der Freizeit bestraft.

Bei Verstössen gegen das Rauch-, Alkohol- und Drogenkonsumverbot wird eine Arbeitsleistung in der Freizeit verlangt.

In Lagern und besonderen Unterrichtswochen gilt die Lagerordnung.

 

> Wegleitung OZ Thurzelg (PDF, 70 kB)